Allegmeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote 

Unsere Angebote sind bezüglich der Preise und Liefermöglichkeiten freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.  

2. Auftragsannahme 

Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist, bzw. ausgeliefert wird. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Muster und dergleichen verantwortlich. Eine Haftung unsererseits im Hinblick auf diesbezügliche Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Auftragsannahme gilt eine Über- bzw. Unterlieferung von maximal 10% der Bestellmenge als vereinbart. 

3. Preise und Zahlungen 

Die Preise sind freibleibend und verstehen sich netto ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sofern nicht anders vereinbart, ist Zahlung in Euro und innerhalb 30 Tagen netto zu leisten. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet. 

Für Bestellungen gilt ein Mindestbestellwert von 100,00€. 

Der Mindestmaterialanteil zur Verrechnung von Einzelmaterialzuschnitten beträgt 0,1dm³. 

4. Liefertermin 

Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bestätigt werden. Wir sind bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sofern wir Liefertermine schuldhaft überschreiten, ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Teillieferungen sind zulässig. 

Abweichungen vom Lieferschein oder der Rechnung sind innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns zu melden. 

5. Mängelrüge und Haftung 

Erkennbare Mängel müssen uns gegenüber unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch 12 Tage nach Erhalt gerügt werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung. Hierfür ist die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragswesentliche Pflichten verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz. 

6. Export 

Der Export von Graphiten in nicht europäische Länder erfordert eine gesonderte Exportlizenz. Für Verstöße gegen geltende Vorschriften übernimmt die MERSEN Deutschland Suhl GmbH keine Haftung. 

7. Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferten Waren bleiben bis zu Bezahlung unser Eigentum. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse. Wir erwerben ein Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB. Aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderungen tritt der Besteller einschließlich Schecks zur Sicherung unserer Ansprüche schon jetzt an uns ab. Diese Abtretung beschränkt sich bei der Veräußerung verarbeiteter Waren auf unseren Miteigentumsanteil. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, kann er über Vorbehaltsware im Rahmen seines Geschäftes frei verfügen, jedoch sind Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen nur mit unserer Zustimmung gestattet. 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Unser Erfüllungsort ist Suhl. 

9. Schlussbestimmungen 

Der Käufer erkennt unsere Bedingungen auch dann an, wenn diese nicht einzeln den Angeboten oder Auftragsbestätigungen beigefügt sind. Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. 

 

Stand Mai 2014 

 

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