Arbeitsschutz - Umweltschutz

Richtlinien und Vorschriften

 

Arbeitsschutz:

Im Normalfall ist die Unterschreitung des Staubgrenzwertes (MAK-Wert) durch die Absaugung gewährleistet. Trotzdem sollten handelsübliche Staubmasken und eine Schutzbrille getragen werden.

 

Erste Hilfe-Maßnahmen:

- Einatmen:     Entfernen Sie sich vom Unfallort.
- Augen:           Mit kaltem Wasser gründlich auswaschen.
- Haut:              Mit Wasser und Seife abwaschen.
- Magen:          Keine Maßnahmen erforderlich.

 

Maschine / Umfeld:

Grundlegend sollten die Anlagen nur mit einer Absaugung betrieben werden. Graphit ist ein sehr guter, elektrischer Leiter. Daher sollten elektrische Maschinen- teile vor Staubeindringung geschützt werden.
Graphit hat, ähnlich wie Sand, eine abrasive (schleifende) Wirkung.
Präzise Flächen und Messgeräte können hierdurch ihre Genauigkeit verlieren. Durch die Schmiereigenschaften des Werkstoffes, empfiehlt sich ein rutsch- hemmender Boden im Maschinenbereich.

 

Umwelt / Entsorgung:

Graphit ist toxikologisch und ökologisch unschädlich. Es gilt der allgemeine Staubgrenzwert (MAK), der eine max. Belastung von 4 mg / m3 festlegt. Der Werkstoff ist nicht entflammbar.

Bei der Entsorgung sind die lokalen Vorschriften zu beachten (Abfallschlüssel-Nr. 010410).

 

Im Sinne der Nachhaltigkeit nehmen wir kontaminationsfreie Graphitreststücke kostenfrei zurück.